Braunschweig. Die Stadt hatte einen anderen Plan am Übergang. Nun dürfen Bürger doch mitbestimmen, entscheidet in letzter Instanz das OVG Lüneburg.
Justiz
Übergang Grünewaldstraße: Gericht ermöglicht Bürgerbegehren
Von Dirk Clemens Breyvogel und Tanja Reeve