Frankfurt. Manche Plattformen beinhalten Fallstricke.

Wer sich auf einer Crowdworking-Plattform anmelden möchte, sollte genau deren Geschäftsbedingungen prüfen. Nutzer sollten etwa darauf achten, dass die Geschäftsbedingungen nicht nach Vertragsschluss einseitig geändert werden können, erläutert Thomas Klebe, Leiter des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht. Er warnt vor einer Formulierung wie „Es gelten die Geschäftsbedingungen, die aktuell auf der Homepage der Plattform veröffentlicht sind.“

Ein Beispiel: Ein Nutzer nimmt über die Crowdworking-Plattform ein Jobangebot an mit der Möglichkeit, seine Arbeit bei Unzufriedenheit des Kunden nachzubessern. Später wird diese Option aber gestrichen. Bei Unzufriedenheit des Kunden hat der Crowdworker Arbeit investiert, kann aber nicht nachbessern und bekommt am Ende unter Umständen kein Geld.

Zudem ist es wichtig, dass die Nutzer die Rechte an ihrer Arbeit nicht ohne Bezahlung abtreten. Es gibt etwa Ausschreibungen, bei denen mehrere Anbieter eine Arbeit für einen Auftrag einreichen können – etwa einen Designentwurf für ein Logo. Der Kunde zahlt nur für das Design, für das er sich entscheidet. Wichtig ist, dass die Plattform-Nutzer die Nutzung und die Rechte an ihrem Entwurf nur für den Fall abtreten, dass sie den Auftrag am Ende tatsächlich gewinnen. dpa/tmn