Lagesbüttel. Diebe haben in einem Fahrradfachgeschäft in Knesebeck zehn Fahrräder gestohlen. Die Polizei bittet um Hinweise. Der Polizei-Überblick für Gifhorn.

In der Nacht zum heutigen Dienstag sind unbekannte Täter gegen 23.30 Uhr gewaltsam in ein Fahrradfachgeschäft in Knesebeck eingebrochen. Der Schaden des Diebesguts liegt im fünfstelligen Bereich, teilt die Gifhorner Polizei mit.

Von der Ausstellungsfläche in der Mittelstraße schoben die Täter anschließend mehr als zehn hochwertige Fahrräder und Pedelecs ins Freie. Aufgrund dieser Anzahl ist davon auszugehen, dass in unmittelbarer Tatortnähe oder auch an geeigneter Stelle im Ort ein größeres Transportfahrzeug abgestellt war, wie die Polizei berichtet. Dorthin haben die Diebe die Fahrräder geschoben und anschließend verladen. Insgesamt entstand so ein Schaden von über 50.000 Euro.

Die Polizei Wittingen sucht für das eingeleitete Strafverfahren Zeugen. Beobachtungen zu im Ort geparkten Transportern oder Lkw sowie Personen oder Personengruppen mit Fahrrädern werden unter der Telefonnummer (05831) 2520-0 entgegengenommen.

Lagesbüttel: Unbekannte stehlen Werkzeug aus Container

In Lagesbüttel haben Unbekannte einen Baustellen-Container aufgebrochen und Werkzeuge im Gesamtwert von über 6000 Euro gestohlen. Wie die Polizei berichtet, geschah der Diebstahl bereits zwischen dem 18. April, 16.10 Uhr, und 19. April, 7.25 Uhr. Der Container war auf der Baustelle in der Eickhorster Straße aufgestellt.

„Zum Abtransport des Diebesguts müssen die bislang unbekannten Täter den bisherigen Ermittlungen nach ein größeres Fahrzeug verwendet haben“, heißt es von der Polizei. Die Beamten in Meine suchen Zeugen, die im Tatzeitraum verdächtige Personen oder Fahrzeuge bemerkt haben. Die Telefonnummer lautet (05371) 9800.

Polizei stoppt verbotene Fahrt in Rötgesbüttel

Zwei Beamte der Polizei aus Meine haben am späten Samstagabend einen 42 Jahre alten Autofahrer gestoppt, der von der Isenbütteler Straße in Ausbüttel auf die Bundesstraße 4 bog. Das Fahrzeug war den Beamten aus einem vergangenen Einsatz bekannt: Sie wendeten und folgten dem Pkw. Dabei konnten sie Unsicherheiten in der Fahrweise beobachten.

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Zur Kontrolle kam es schließlich in Rötgesbüttel. Der 42-jährige Fahrer konnte keinen Führerschein vorzeigen, die Fahrerlaubnis wurde ihm bereits in der Vergangenheit entzogen. Der Mann zeigte zudem „motorische Auffälligkeiten“, die auf eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel hindeuteten. Gegen ihn wurden Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr – infolge der Drogen – und wegen des Fahrens ohne die erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen, den Fahrzeugschlüssel stellte die Polizei sicher.

Polizei Gifhorn erwischt alkoholisierten Fahrer

Mehrere Beamte der Polizeiinspektion Gifhorn haben am Dienstag, 30. April, Verkehrskontrollen mit dem Fokus auf den gewerblichen Güterverkehr durchgeführt. Dabei fiel ihnen gegen 8.10 Uhr auf der Bundesstraße 4 bei Gifhorn ein Lastkraftwagen auf, der in Richtung Süden fuhr, berichtet die Polizei. Die Beamten gaben dem Fahrer das Zeichen zum Folgen und kontrollierten ihn, seine Zugmaschine und den Auflieger auf einem Rastplatz.

Welche Konsequenzen haben Fahrten ab 1,1 Promille?

Fahrten mit einem Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille sind grundsätzlich strafbar. Egal ob es zum Unfall kommt oder nicht, müssen Fahrerinnen und Fahrer mit drei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg, einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und einem Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten bis 5 Jahren rechnen. In schweren Fällen ist ein lebenslänglicher Führerscheinentzug möglich.

Zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) müssen Personen, die mit mindestens 1,6 Promille unterwegs sind oder bei denen der Verdacht naheliegt, dass sie in Zukunft wieder alkoholisiert am Steuer sitzen werden. Das ist etwa der Fall, wenn sie trotz des erhöhten Alkoholgehalts relativ nüchtern wirken – dies deutet auf eine Gewöhnung und somit regelmäßigen Konsum hin. Wer mehrfach mit mehr als 0,5 Promille am Steuer erwischt wird, muss sich ebenfalls einem Gutachten unterziehen.

Letztlich entscheidet eine angeordnete Blutalkoholkontrolle, welche Bußen gelten. Ein Atemalkoholtest gilt lediglich als Indikator der Schwere.

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog, Stand: 1. September 2023

Dabei bemerkten die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft des Fahrers, eine Kontrolle ergab einen Wert von 1,38 Promille. Der 56-Jährige durfte deshalb seine Fahrt nicht fortsetzen.

Die Behörden leiteten gegen den Mann ein Strafverfahren ein und entnahmen ihm eine Blutprobe. Der Fahrzeugschlüssel wurde ebenso wie der Führerschein sichergestellt.

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