Wolfsburg. Die Stadt verhängt an Christi Himmelfahrt, 9. Mai 2024, im Allerpark wieder ein Alkoholverbot. Was Wolfsburger beachten müssen.

Vatertag ist Herrentag. Viele Männer ziehen dann traditionell mit Bollerwagen, Bier und Musik los. Der Allerpark bleibt dabei auch in diesem Jahr an Christi Himmelfahrt in Wolfsburg eine alkoholfreie Zone. Wie schon seit 2012 üblich, erlässt die Stadt erneut ein Alkoholverbot für den Vatertag, der diesmal auf Donnerstag, 9. Mai, fällt. In der Zeit von 6 bis 22 Uhr ist nicht nur der Konsum, sondern selbst das Mitführen von Alkohol im Allerpark strikt untersagt, wie es in einer Allgemeinverfügung heißt.

Die wichtigsten Punkte in dieser lauten: „Im gesamten öffentlichen Bereich des Allerparks (...) sind der Konsum und das Mitführen von Alkohol verboten.“ Das Verbot gelte jedoch nicht für gaststättenrechtlich genutzte Flächen. Zu denen zählt auch der benachbarte Festplatz des Schützen- und Volksfestes. Wer sich aber nicht an das Alkoholverbot im Allerpark halte, müsse mit einem Zwangsgeld in Höhe von 50 Euro und einem Platzverweis rechnen. Wer sich außerstande sehe, das Zwangsgeld zu zahlen, dem drohe die Beantragung einer Ersatzzwangshaft.

Innerhalb des rot umrandeten Bereichs ist an Himmelfahrt der Konsum und das Mitführen von Alkohol verboten, teilt die Stadt Wolfsburg mit.
Innerhalb des rot umrandeten Bereichs ist an Himmelfahrt der Konsum und das Mitführen von Alkohol verboten, teilt die Stadt Wolfsburg mit. © FMN | Stadt Wolfsburg

Alkoholverbot am Vatertag im Wolfsburger Allerpark: Das sind die Gründe

Hintergrund des strikten Verbots sind Vorfälle aus dem Jahr 2011. „Der Bereich des Allerparks“, schreibt die Stadt in der Allgemeinverfügung, „ist ein beliebter Aufenthaltsort, der auch am Himmelfahrtstag ein vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen beliebter Treffpunkt ist“. Dabei komme es auch zu großen, spontanen Ansammlungen von 20 bis 30 Personen. „Während dieser Zusammenkünfte werden am sogenannten Vatertag erfahrungsgemäß oft große Mengen von Alkohol konsumiert.“ In der Folge könne bei einigen die Hemmschwelle sinken und es zu „trunkenheitsbedingten Auffälligkeiten“ kommen.

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So geschehen im Jahr 2011: „Da kam es zu größeren Ausschreitungen und Gefahrenlagen, sodass die Polizei mit großem personellem Aufgebot einschreiten musste, um Gefahren für Leib und Leben zu verhindern. Neben massiven Störungen durch alkoholbedingtes Verhalten wie Grölen, Randalieren und Urinieren kam es auch zum Anpöbeln von Passanten, zu Sachbeschädigungen und Körperverletzungsdelikten“, schreibt die Stadt weiter. „Außerdem wurde der Allerpark an diesem Tag enorm verschmutzt, wobei hier insbesondere eine große Anzahl von zurückgelassenen Flaschen und Scherben zu nennen ist.“

Die Stadt Wolfsburg bezeichnet das Alkoholverbot als erfolgreich

Deshalb bleibe das Verbot auch 2024 bestehen. Polizei, Ordnungs- und Sicherheitsdienst werden die Einhaltung überwachen. „Dieses Alkoholverbot im Allerpark hat sich bewährt. Die Anzahl von Einsätzen der Polizei am Allersee und in den umliegenden Bereichen ist am Himmelfahrtstag drastisch gesunken“, begründet die Stadt Wolfsburg. In der übrigen Stadt sei indes eine uneingeschränkte Nutzung der dortigen öffentlichen Straßen und Anlagen möglich. „Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wird von einem generellen Alkoholverbot auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgesehen.“

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