Braunschweig. Kein Diebstahl, kein Fahren ohne Erlaubnis und kein gewaltsames Eindringen – die Tramfahrt war keine Straftat. Teuer könnte es trotzdem werden.
Ermittlungen eingestellt
Straßenbahn-Irrfahrt durch Braunschweig war nicht strafbar
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Straßenbahn-Irrfahrt durch Braunschweig war nicht strafbar