Gifhorn. Über 3700 Genesene im Kreis Gifhorn bekommen demnächst einen Brief. Adress- oder Namensänderungen sollten vorab mitgeteilt werden.

Im Kreis Gifhorn gibt es über 3.700 ehemals Corona-Infizierte, die als genesen gelten, wenn ihre Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliegt und sie vor mindestens 28 Tagen per PCR-Test bestätigt wurde. Sie benötigen für das alltägliche Leben keinen negativen Corona-Schnelltest mehr. Der Einkaufsbummel in den Geschäften der Fußgängerzone, der Kaffee in der geöffneten Außengastronomie oder die Inanspruchnahme einer körpernahen Dienstleistung wie ein Friseurbesuch kann nun wieder spontan ohne vorherigen Termin im Testzentrum wahrgenommen werden.

Neuen Nachnamen angenommen oder umgezogen? Gesundheitsamt braucht aktuelle Daten, sonst geht die Post an die Daten, die beim PCR-Test hinterlegt wurden

Doch stattdessen brauchen sie eine Bescheinigung. Eine Vorlage dazu hat das Gesundheitsamt jetzt vom Land zugeschickt bekommen – und schickt sie in der Woche nach Pfingsten per Post an die Genesenen raus. Beim Versand der Briefe nutzt das Gifhorner Gesundheitsamt die Daten, die zum Zeitpunkt des PCR-Tests hinterlegt wurden. Für den Fall, dass sich in der Zwischenzeit Daten wegen Namensänderung oder Umzug geändert haben, werden Personen, die wissentlich als genesen gelten, gebeten, umgehend vorab per E-Mail an gesundheitsamt@gifhorn.de zu schreiben.

Verzögerungen bei Meldungen über Sterbefälle

Das Gesundheitsamt erhalte immer wieder erst verspätet den Hinweis, wenn Personen an oder mit dem Corona-Virus oder auch unabhängig einer Covid-Infektion verstorben sind. Grund dafür seien die Meldewege über die jeweiligen Standesämter und Institutionen wie Krankenhäuser und Pflegeheime. „Daher kann es vorkommen, dass die Serienbriefe für Genesene im Ausnahmefall auch an Personen verschickt werden, die inzwischen verstorben sind“, teilt der Landkreis mit, der dafür um Verständnis bittet.

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