Gifhorn. Das Rathaus setzt das Verbot durch die Bauordnung entschlossener um. Wer nicht freiwillig begrünt, riskiert ein sattes Ordnungsgeld.

Das Gifhorner Rathaus greift bei uneinsichtigen Grundstückseigentümer mit Schottergärten künftig konsequenter durch. Diese Botschaft richteten Stadtbaurat Oliver Bley, Bauordnungs-Fachbereichsleiterin Doris Linack und Klimaschutzmangerin Leonie Hunkert an Baufamilien mit den umstrittenen Gartenanlagen.

Die Diskussion führen Gesellschaft und Stadt seit 2019, zumal die Regelung in der niedersächsischen Bauordnung eindeutig ist: Ungenutzte Grundstücksflächen müssen grün sein. Die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg dazu ist genauso klar: Gegen Verstöße können die örtlichen Verwaltungen vorgehen.

Was ist schön an Schottergärten? Heiß, stickig, pflegeintensiv

Gifhorn setzt seit jeher auf Information und Kooperation statt Konfrontation. So bekommen alle Bauleute mit der Baugenehmigung ein Faltblatt mit Tipps, warum sie gar nicht erst viel Geld in einen verbotenen Schottergarten stecken sollten, der so gut wie alle Nachteile einer Flächengestaltung kombiniert, aber keinen Vorteil bietet: „Am allerwenigsten ist er pflegeleicht, was sich die Leute vielleicht davon versprechen“, betont Fachbereichsleiterin Linack.

Dafür wird es über der kargen Steinfläche heißer, die Luftqualität schwindet, die Artenvielfalt leidet, Niederschläge versickern schlechter und lauter ist es auch noch. Mal abgesehen von Geschmacksfragen, ob Schotter schön sein kann.

Wenn aber wie zuletzt in den jüngsten Neubaugebieten in Wilsche, an der Kästorfer Silbereiche und im Gifhorner Quartier Lehmweg Süd Unbelehrbare gibt, kontrolliert das Rathaus gezielt. „Wir machen das im Stadtgebiet nicht flächendeckend, in Neubaugebieten und nach Hinweisen aber schon“, gibt Stadtbaurat Bley die Marschroute vor.

20 Verfahren gegen Bauherren sind eingeleitet

So sind Linack zufolge zurzeit 20 Verfahren eingeleitet, acht weitere „Verschotterungen“ hat ihre Behörde bereits im Visier. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist Einsicht angebracht: „Wir setzen auf freiwilligen Rückbau“, so Linack. „Noch gab es keine Zwangsverfahren.“

Ausflüchte helfen allerdings nicht, ein Ordnungsgeld zu vermeiden. Beraten von Klimaschutzmanagerin Hunkert, müssen die ertappten Schottergärtner eigene Vorschläge zu einer erlaubten Gartengestaltung samt verbindlicher Terminplanung vorlegen.

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Billig ist schon die „freiwillige“ Umgestaltung des Schotterbeet nicht, deren Herrichtung bereits mit Kosten verbunden war. Doch immerhin ergibt sich so die letzte Chance, ein sogenanntes Zwangsverfahren zu vermeiden.

Infos und Kontakt: www. stadt-gifhorn.de sowie klimaschutz@stadt-gifhorn.de

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