Na, war der Nikolaus am Freitag auch bei Ihnen? Hat er die ein oder andere Überraschung im blitzblank geputzten Stiefel gelassen?

Na, war der Nikolaus am Freitag auch bei Ihnen? Hat er die ein oder andere Überraschung im blitzblank geputzten Stiefel gelassen? Überraschungen gab es in dieser Woche auch ohne den Herrn mit weißem Bart und roten Mantel. Die Sparkasse hat da, um im vorweihnachtlichen Bild zu bleiben, etwas aus dem Sack gezaubert. Sie will sich von ihrer Zentrale am Schlossplatz trennen. Keine Sorge, für die Kunden sollen Filiale und Vermögenskunden-Center erhalten bleiben. Ja, die Überraschung war gelungen. Und die zweite folgte gleich hinterher: Der Landkreis Gifhorn hat gesteigertes Interesse an der Immobilie. Dass die Kreisverwaltung mit ihren räumlichen Kapazitäten schon lange an ihre Grenzen stößt, ist bekannt. Ebenso die Tatsache, dass es offensichtlich keine Lösung gibt, um im benachbarten Behördenhaus Räume nutzen zu können. Dann eben in der Sparkasse. Klingt ein bisschen nach einer Win-Win-Situation. Vielleicht möchte der Landkreis ja auch noch in den Ratsweinkeller investieren. Diese These ist gewissermaßen völliger Blödsinn, leitet aber über zur dritten Überraschung der Woche. 2,4 Millionen Euro soll die Sanierung des historischen Gebäudes am Markt kosten. Vorausgesetzt es soll weiterhin für die gehobene Gastronomie zur Verfügung stehen. Vielleicht um das Goldene Kalb sous-vide zuzubereiten. Ernsthafte Interessenten, die das Restaurant betreiben wollen, soll es bereits geben. Indes wird ein Pachtvertrag nur einen Bruchteil der Investitionskosten wieder hereinspielen. Und es ist ja auch nicht so als sei der Marktplatz und die Umgebung ein Ort, an dem es weit und breit keine Lokalität gibt und die Menschen darben müssten. Vielleicht wäre ja tatsächlich die geistige Nahrung, die ein Stadtarchiv so mit sich bringt, eine gute Alternative. Eine kostgünstige wäre sie allemal. Naja, auch dafür wären 1,2 Millionen Euro notwendig, aber das ist immerhin nur die Hälfte von 2,4 Millionen. Nun, Gifhorns Politiker haben Zeit bis zum 7. Januar und können sich das Thema Ratsweinkeller ausgiebig bei Weihnachtsgans oder Würstchen durch Magen und Kopf gehen lassen. Mindestens für Magengrummeln hat bei dem ein oder anderen in dieser Woche die Erklärung der Kreisverwaltung zum Thema versagte Akteneinsicht bei den Entnazifizierungsvorgängen von Ex-Oberkreisdirektor Friedrich Ackmann sowie Ex-Landrat und Exbürgermeister Wilhelm Thomas gesorgt. Es handele sich um „datenschutzrechtlich besonders schützenswerte Personalaktendaten“. Und mit Verweis auf Paragraf 50 Beamtenstatusgesetz in Verbindung mit Paragraf 88 des Niedersächsischen Beamtengesetzes sei die Einsicht „folgerichtig zu Recht verwehrt“ worden. Überraschend, was so ein Beamtenstatusgesetz beinhaltet. Nun, Datenschutz ist ein hohes Gut, besonders, wenn es um persönliche Daten geht. Allerdings sollte der Datenschutz nicht als Deckmantel dienen, wenn Verstrickungen zur Zeit des Nationalsozialismus aufgeklärt werden sollen!