Velpke. Für das Nutzungsrecht einer Wahlgrabstelle auf einem Friedhof in der Samtgemeinde Velpke müssen Hinterbliebene nun 398 Euro mehr berappen.

Eine neue Friedhofsgebührensatzung für die Samtgemeinde verabschiedete der Samtgemeinderat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause. Fünf Ratsmitglieder verweigerten dem Werk ihre Zustimmung. Die Satzung gilt gemäß Vorlage und Beschluss ab dem 1. Januar 2020. Einstimmig winkte das Gremium die überarbeitete Friedhofssatzung durch. Sie legt Regeln für die Benutzung der Friedhöfe fest.

Um die Friedhöfe der Samtgemeinde Velpke kümmert sich Lynn-Merle Waff im Rathaus. Sie hat in der Beschlussvorlage für die politischen Gremien aufgeschrieben, welche Summen die Samtgemeinde von 2015 bis 2018 für ihre Friedhöfe drauflegen musste, und zwar exakt 276.613,28 Euro. Der Haken daran: Als Träger der Friedhöfe ist die Samtgemeinde eigentlich verpflichtet, kostendeckende Gebühren zu erheben. Das ist in der Vergangenheit offenkundig nicht gelungen. Darum hat die Gemeinde neu kalkuliert.