Hannover. Grüne und FDP haben zu wenig Sitze, um Prüfungen oder Untersuchungsausschüsse beantragen zu können. Die Landesregierung will ihnen helfen.

. Der Ernstfall droht in wenigen Monaten. Noch in diesem Jahr will Niedersachsens SPD/CDU-Koalition das neue Polizeigesetz verabschieden. Während die AfD das Vorhaben mittragen will, lehnen es Grüne und FDP als erheblichen Eingriff in die Bürgerrechte ab. Die beiden Oppositionsfraktionen würden die umstrittene Novelle am liebsten vom Staatsgerichtshof überprüfen lassen. Doch sie können nicht: Gemäß Artikel 54 der Landesverfassung braucht es für solche Normenkontrollklage ein Fünftel der 137 Abgeordneten – ein Wert, den Grüne mit zwölf und FDP mit elf Sitzen selbst gemeinsam nicht erreichen.

Auch für Untersuchungsausschüsse (Artikel 27) oder das Verlangen einer Aktenvorlage durch die Regierung (Artikel 24) gilt das Fünftel; man muss dafür also mindestens 28 Abgeordnete zusammenbekommen. Die Große Koalition hält zusammen 105 Sitze, die AfD hat neun.