Braunschweig. Haushalte, etwa aus Braunschweig und Wolfenbüttel, erhalten ab sofort finanzielle Hilfe für Folgen des Hochwassers 2023. Hier geht‘s zum Antrag.
Eine neue Richtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung sichert Privathaushalten aus Braunschweig, Wolfenbüttel und der Region finanzielle Hilfen für die Schäden des Weihnachtshochwassers 2023. Darüber informieren die Pressestelle des niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport und die Stadt Braunschweig. Die Leistungen dienen zur Instandsetzung oder dem Ersatz von Gebäuden, der Wiederherstellung von Brücken sowie der Reparatur oder Wiederbeschaffung von Hausrat in diesen Gebäuden, heißt es.
Vom Hochwasser betroffene Kommunen, Verbände und Vereine erhalten über die Homepage der NBank als Bewilligungsstelle weitere Informationen. Im Rahmen des Nachtragshaushaltes habe die Niedersächsische Landesregierung insgesamt rund 111 Millionen Euro zur Beseitigung von Schäden und für Investitionsmaßnahmen in den Hochwasserschutz zur Verfügung gestellt. Für die Schadensbeseitigung an der öffentlichen Infrastruktur seien zunächst 18 Millionen Euro eingeplant. Das Land unterstütze mit bis zu 80 Prozent – bei finanzschwachen Kommunen können es sogar bis zu 95 Prozent sein, so das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport.
Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, führt hierzu aus: „In Zeiten des Klimawandels und zunehmender Hochwasserereignisse ist insbesondere die Wiederherstellung der Hochwasseranlagen der Kommunen und Bodenverbände wesentlich, um zukünftige Herausforderungen zu meistern. Für die Bevölkerung vor Ort spielt daneben insbesondere die soziale Infrastruktur wie beispielsweise in Form von Kindertagesstätten oder Sportplätzen eine besondere Rolle für das alltägliche Leben und Miteinander.“
Hochwasserschäden in Braunschweig und Umgebung: Antragstellung online bei der NBank möglich
Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer ergänzt: „Die vom Hochwasser geschädigten Deich- und Unterhaltungsverbände erhalten hiermit eine wesentliche Unterstützung zur Stärkung und Wiederherstellung des so wichtigen Hochwasserschutzes. Besonders freut mich, dass auch die hochwasserbedingten erhöhten Energiekosten durch Schöpfwerkspumpen und Trocknungsgeräte in der Richtlinie berücksichtigt werden und somit ebenfalls ausgeglichen werden können.“
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Die Antragstellung und die Einreichung der erforderlichen Nachweise würden online über das Kundenportal der NBank unter www.nbank.de erfolgen. Die NBank stellt die für die Antragstellung erforderlichen Informationen auf ihrer Internetseite und in ihrem Kundenportal bereit.
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red