Peine. Alle Geflügelhalter sollen schon jetzt Schutzmaßnahmen ergreifen. Vermehrte Todesfälle im Bestand sollen untersucht werden.

Seit in Norddeutschland Ende Oktober erste Fälle des HPAI H5-Virus bei Wildvögeln nachgewiesen und mehr als 1000 verendete Wildvögel an deutschen Küsten gefunden wurden, ist die Gefahr einer Verbreitung der Geflügelpest in den Wildvogelbeständen oder die Einschleppung in Geflügelbestände sehr hoch, so der Kreis Peine. Er appelliert an Geflügelhalter – kommerzielle Betriebe als auch Hobbyhalter und Halter von Kleinstbeständen – umgehend vorbeugende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Für Menschen ungefährlich

Geflügelpest sei für Menschen ungefährlich, bei Tieren aber hochansteckend und tödlich. „Da der Vogelzug bereits in vollem Gange ist, besteht ein hohes Risiko, dass erkrankte Wildvögel aus betroffenen Gebieten beim Weiterzug die Krankheit in bisher nicht betroffene Gebiete einschleppen“, so Kreissprecher Fabian Laaß. Insbesondere durch direkten Kontakt von Wildvögeln zu Hausgeflügel, aber auch durch indirekten Kontakt (Virusverschleppung über Schuhe und Kleidung, Futtermittel oder Einstreu) bestehe das Risiko, dass sich auch Hausgeflügel infiziere. Es komme daher jetzt besonders auf die Einhaltung der (ohnehin gesetzlich vorgeschriebenen) Biosicherheitsmaßnahmen an.

Insbesondere Futterstellen schützen

„Wenn Geflügel weiter im Freien gehalten werden soll, ist unbedingt auf den Schutz des Geflügelbestandes vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu achten. Dazu gehören insbesondere Futterstellen, die für Wildvögel nicht erreichbar sind, eine geschützte Lagerung von Futter und Einstreu sowie das Tränken mit Leitungswasser, auf keinen Fall mit Oberflächenwasser“, so der Kreissprecher. Zudem sollten Stall oder Auslauf nur in Schutzkleidung mit entsprechendem Schuhwerk betreten sowie auf das Händewaschen, das Reinigen und Desinfizieren von Fahrzeugen, Gerätschaften und Maschinen geachtet werden.

Drahtgeflecht an den Ausläufen

Eine weitere Schutzmaßnahme sei die freiwillige Aufstallung, etwa indem Ausläufe durch engmaschiges Drahtgeflecht nach allen Seiten gegen das Eindringen von Wildvögeln geschützt werden. Auch Koteintrag müsse verhindert werden. „Da sich die Lage kurzfristig ändern kann, ist ab jetzt auch jederzeit mit der amtlichen Anordnung einer Aufstallung des Geflügels zu rechnen. Wenn die empfohlenen, vorbeugenden Schutzmaßnahmen wie feste Unterstände dann bereits umgesetzt sind, können die kommerziellen und hobbymäßigen Geflügelhalter im Falle des Falles sehr schnell reagieren“, berichtet Laaß.

Artgerecht ist wichtig

Bei der reinen Stallhaltung von Geflügel, das vorher im Freiland gehalten wurde, liege es in der Verantwortung des Tierhalters, seine Tiere auch im Stall artgerecht zu halten.

Kontakt zu Experten

Wer tote Wasser- oder Greifvögel findet, meldet dies direkt dem Fachdienst Veterinärwesen: lebensmittel.tiere@landkreis-peine.de oder (05171) 4016023. „Ganz wichtig ist auch, vermehrte Todesfälle und unklare Krankheitsfälle im eigenen Geflügelbestand durch einen Tierarzt untersuchen zu lassen.“