Lebenstedt. Der Tod von Leonie (9) nach einem Bus-Unfall ist zumindest strafrechtlich abgeschlossen. Der Fahrer hat seinen Einspruch gegen das Urteil zurückgenommen.

Die strafrechtliche Aufarbeitung des Todes der neunjährigen Leonie nach einem Bus-Unfall im August des Vorjahrs ist abgeschlossen. Der Fahrer des Linienbusses, der das Kind auf dem Schulweg übersehen haben soll, hat seine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung akzeptiert und seinen Einspruch gegen Strafbefehl zurückgezogen, erklärte Amtsgerichtsdirektor Eckart Müller-Zitzke auf Anfrage unserer Zeitung.

Damit kommt es nicht zu einer öffentlichen Hauptverhandlung. Das Amtsgericht Salzgitter hatte auf dem Schriftweg eine sechsmonatige Freiheitsstrafe gegen den Mann verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.