Hannover. Einzelhändler und Gewerkschaften können sich bisher nicht einigen. Gerichte können daher die Veranstaltungen noch kurzfristig absagen.

Der niedersächsische Städte- und Gemeindebund hat die Einzelhändler und Gewerkschaften aufgefordert, sich im Streit um Sonntagsöffnungen anzunähern.

„Wir müssen bei jedem Antrag auf Sonntagsöffnung vor Ort die bisher im Gesetz nicht gelösten Probleme ausbaden“, sagte Verbandssprecher Thorsten Bullerdiek am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. In der Vergangenheit hätten Gerichte vielfach Sonntagsöffnungen, für die bereits geworben worden war, kurzfristig gestoppt. „Wir brauchen jetzt schnell Rechtssicherheit“, betonte Bullerdiek. Angesichts der Konkurrenz durch den Internethandel seien die verkaufsoffenen Sonntage immens wichtig für die Belebung der Innenstädte.

Vier verkaufsoffene Sonntage pro Monat

Die Landesregierung hatte im September den Entwurf für ein neues Ladenschlussgesetz beschlossen. Pro Gemeinde sollen vier Sonntagsöffnungen zugelassen werden, die mit einem besonderen Anlass oder einem öffentliches Interesse an der Belebung der Gemeinde begründet werden können.

Die Gewerkschaft Verdi kritisierte den Entwurf. Nach Angaben des zuständigen Sozialministeriums konnten Verbände bis Freitag, 2. November, ihre Einwände einreichen, die dann ausgewertet werden.