Wolfenbüttel. . Ein 42-jähriger Sickter steht wegen eines gestohlenen Fahrrads vor Gericht. Ein Nachbar will ihn erkannt haben. Der Angeklagte bestreitet die Tat.

Wegen eines schweren Diebstahls musste sich ein 42-Jähriger Sickter am Dienstag am Amtsgericht Wolfenbüttel verantworten. „Ich bin es nicht gewesen“, sagte der Angeklagte mehrmals. Am Ende wurde er freigesprochen, vor allem deshalb, weil die Beweisaufnahme zu viele Unsicherheiten aufzeigte.

Was war passiert? Anfang Dezember 2017 bemerkte der Mieter einer Garage in Schöppenstedt nach dem Aufschließen, dass sowohl eines von seinen zwei Fahrrädern als auch zwei hochwertige Nordic-Walking-Stöcke fehlten. Er rief die Polizei. Zu dem Zeitpunkt hatte der Sickter noch im selben Haus mit dem Geschädigten gelebt. Ein weiterer Nachbar, Mieter der direkten Nachbargarage, wollte zwei Personen gesehen haben, die über die Trennwand zwischen den beiden Garagenabteilen in einer größeren Halle geklettert seien. Die Polizei konfrontierte den Nachbarn und den Angeklagten miteinander, der Nachbar identifizierte ihn trotz der zuvor völlig anderen abgegebenen Personenbeschreibung sofort als den Täter.