Wolfenbüttel. Am Montag, 4. Mai, können die Verwaltungen in Stadt und Kreis wieder besucht werden. Grundlage ist aber eine vorherige Terminvereinbarung.

Die Verwaltungen der Samt- und Einheitsgemeinden, der Stadt und des Landkreises Wolfenbüttel öffnen ab Montag, 4. Mai, wieder für den Publikumsverkehr. Darauf weist die Landkreisverwaltung hin.

Der Zugang zu den Verwaltungsgebäuden wird demnach aber anders geregelt, als in der Vor-Corona-Zeit und erfolgt über eine Terminvergabe. Damit sollten unnötige Kontakte und Wartezeiten vermieden werden. Bürger könnten über das Telefon oder per E-Mail einen Termin vereinbaren. Terminvergabe und Zugangszeiten seien direkt bei den jeweiligen Verwaltungen zu erfragen.

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Die Kommunen werden weitere Maßnahmen in ihren Verwaltungsgebäuden umsetzen, um Bürger sowie Mitarbeiter zu schützen, so die Kreisverwaltung weiter. „Denn bei allen Lockerungen ist es weiterhin wichtig, die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten und einzuhalten.“ Der Landkreis und die Kommunen empfehlen den Bürgern einen Mund-Nase-Schutz zu tragen, wenn sie die Behörden aufsuchen.

Die Stadtverwaltung Wolfenbüttel ergänzt, dass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für den Besuch des Wolfenbütteler Rathauses oder der Außenstellen nicht nur empfohlen wird, sondern – analog zur Regelung des Landes im ÖPNV und Einzelhandel – vorausgesetzt wird.

Weitere Informationen zur Terminvereinbarung werden rechtzeitig vor dem 4. Mai veröffentlicht, kündigt der Landkreis an.