Wolfenbüttel. Der Landkreis weist auf die Gefahren auf den Straßen und die Bestimmungen hin. Landwirte können sich bei der Verwaltung informieren.

Die Mais- und Rübenernte beginnt. Der Landkreis Wolfenbüttel weist auf mögliche Gefahren hin und bittet alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme. Die Rübenanlieferung in der Zuckerfabrik in Schladen startet an diesem Donnerstag, 10. September, ungefähr zeitgleich beginnt auch die Maisernte, so die Verwaltung.

Langsam fahrende Fahrzeuge

Und weiter: Während der Ernte muss mit stehenden oder langsam fahrenden Ernte- und Transportfahrzeugen gerechnet werden, die von der Straße in Feldwege oder Feldausfahrten und umgekehrt einbiegen können. Auch haben die Geräte oft Überbreite und können beim Abbiegen ausschwenken. Gerade bei typischem Herbstwetter mit Nebel, Regen und früh einsetzender Dämmerung sind die schweren Fahrzeuge schlecht oder spät zu erkennen.

Schmutzfilm auf der Straße

Trotz häufiger Reinigung verbleibt, je nach Witterung, aufgrund unserer tonigen Böden ein feiner Schmutzfilm auf der Straße, der durchaus genauso rutschig werden kann wie ein Ölfilm. Die Verwaltung bittet um besondere Rücksicht auf die Personen zu nehmen, die zu Fuß auf der Straße unterwegs sind, um die Straße abzusichern oder nach Verschmutzungen wieder zu reinigen.

Verursacherprinzip

Wichtig für Landwirte: Viele Verkehrsunfälle sind im Herbst nachweislich darauf zurückzuführen, dass Ernte- und Transportfahrzeuge die Straßen verschmutzen, so der Kreis. „Diese Verschmutzungen sind so schnell wie möglich vom Verursacher zu beseitigen. Passiert dies nicht, so muss dieser mit einer amtlich angeordneten Reinigungsaktion auf seine Kosten rechnen. Um Ärger zu vermeiden, sollten Landwirte also ihre Fahrzeuge vor Verlassen des Ackergrundstückes so weit wie möglich säubern. Bei verzögerter Reinigung sind Landwirte dazu verpflichtet, mit Warnschildern und Warnlampen auf die Fahrbahnverschmutzung aufmerksam zu machen.“

Thema Überschwemmungsgebiete

Einige landwirtschaftliche Flächen befinden sich in gesicherten beziehungsweise festgesetzten Überschwemmungsgebieten. Laut Verwaltung ist dort grundsätzlich das Lagern von Stoffen, die geeignet sind, den schadlosen Hochwasserabfluss zu beeinträchtigen, verboten, es bedarf einer wasserrechtlichen Genehmigung. Ausnahme hiervon ist das Zwischenlagern von Zuckerrüben für die Zuckerrübenabfuhr auf den Schlägen.

Einmalige Abstimmung

Die Lagerplätze für die Zuckerrüben innerhalb des Überschwemmungsgebietes sind demnach einmalig mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Wolfenbüttel abzustimmen. Die Rübenmieten sind im Hochwasserfall durch eine Abdeckung gegen Abschwemmen zu sichern.

Auskünfte bezüglich der Gewässer erteilt die Untere Wasserbehörde der Landkreisverwaltung unter (05331) 84378, für den Bereich Straßen der Tiefbaubetrieb unter (05331) 84103 oder 84310.