Wolfsburg. Der Angeklagte stach in Wolfsburg seine Frau vor den Augen der Tochter nieder. Das Landgericht Braunschweig verkündete heute Vormittag das Urteil.

Im Fall der tödlichen Messerattacke am Pfingstmontag in Wolfsburg auf eine 45-jährige sprach das Schwurgericht am Landgericht Braunschweig das Urteil: Wegen Totschlags muss der angeklagte Ehemann elf Jahre in Haft. Der Ukrainer hatte seine Frau, die sich von ihm scheiden lassen wollte, mit 22 Messerstichen schwer verletzt. Zwei Tage später starb sie an Multiorganversagen.

Der Fall sorgte für große Betroffenheit, weil die 10-jährige Tochter des Paares Augenzeugin der „Gewaltorgie“ wurde, wie der Vorsitzende Richter Dr. Ralf Polomski die Tat bezeichnete. Sie hatte noch versucht, die Mutter zu schützen, und wurde dabei vom Vater weggestoßen. Der Angeklagte wurde deshalb auch wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Nötigung schuldig gesprochen.

Zuletzt habe in der Ehe eine Atmosphäre des Schweigens geherrscht, hatte der Angeklagte im Prozess berichtet, er selbst wäre mit der Trennung einverstanden gewesen und habe in die Heimat zurückkehren wollen. Zu klären war noch das Sorgerecht für die Tochter. Möglicherweise hatte der Angeklagte die Hoffnung, die Ehe noch einmal retten zu können. Erst kurz vor der Tat erfuhr er – wohl durch Verwandte –, dass seine Frau mit der Tochter zu Verwandten nach Bochum umziehen wird.

Auf einen Selbstmordversuch des Angeklagten am Pfingstsonntag reagierte seine Frau, die in Bochum weilte, nicht. Als sie Montag nach Wolfsburg zurückkehrte, spitze sich die Situation in Wohnung zu. Was genau den Streit des Paares zur Eskalation brachte, konnte im Prozess nicht geklärt werden.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft war der Überzeugung, dass der Angeklagte das umgesetzt hatte, was er seiner Frau schon Jahre zuvor für den Fall der Trennung angedroht hatte. Sie wertete die Messerattacke als Mord – mehr noch als Mord aus niedrigen Beweggründen und forderte daher die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Verteidigung hatte auf drei Jahre Gefängnis wegen Totschlags plädiert.

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Richter Polomski erklärte, mit der Frage Mord oder Totschlag habe sich die Kammer an drei Tagen beschäftigt. Die Kammer kam zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte die Tat aus einem Gefühl tiefer Enttäuschung begangen habe – dies schließe das Mordmerkmal niedrige Beweggründe aus. Allerdings stellte Polomski auch klar, dass kein Affekt vorliegt: „An einem Tötungsvorsatz kann es keinen Zweifel geben. Das war einen absolut sinnlose Tat. Jeder hätte seiner Wege gehen können.“ Verteidigung und Staatsanwaltschaft prüfen die Revision zum Bundesgerichtshof.