Wolfsburg. Wegen des Bundesinfektionsschutzgesetzes sind in Wolfsburg keine OP- und nur noch FFP2- oder KN95-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt.

Seit Inkrafttreten des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes müssen Fahrgäste in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, in Bussen und Bahnen sowie an den Haltestellen eine FFP2- oder KN95-Maske tragen. Die bisher erlaubten medizinischen Einmalmasken, auch OP-Masken genannt, sind laut der Verkehrsbetriebe Bachstein, die einige Buslinien durch Wolfsburg betreibt, nicht mehr zugelassen.

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Die neuen Bestimmungen gelten auch für Schulkinder ab sechs Jahren, die jetzt in Bussen und Bahnen ebenfalls eine FFP2- oder KN95-Maske tragen müssen. Kinder unter sechs Jahren und Menschen mit einem Attest bleiben weiterhin von der FFP2-Maskenpflicht befreit. Dies betrifft derzeit ganz Wolfsburg. Unter www.vb-bachstein.de wird täglich die Lage aktualisiert.