Wolfsburg. Ende dieser Woche enden die Werkferien bei Volkswagen. Und die Werksferien auch. VW-Experte Thomas Kruse über Stolpersteine im Sprachgebrauch.

Tut mir leid, aber einer muss ja darauf hinweisen. Ende dieser Woche enden die Werkferien bei VW. Und die Werksferien auch. Dann wird bei VW, Audi, Porsche und all den anderen Konzernmarken auch wieder munter gegendert in Pressemitteilungen, auf den Homepages und den diversen (ja, hier liegt eine Doppeldeutigkeit vor) Onlinekanälen. Aber das soll an dieser Stelle nicht das Thema sein.

Es geht um die wesentlich bedeutsamere Frage, ob es nun Werksferien oder Werkferien heißt. Gefühlt habe ich persönlich das mal so oder so geschrieben. Und siehe da: Gefühl trifft in diesem Fall auf Duden. Genauer gesagt auf Band 9 „Die Zweifelsfälle der deutschen Sprache“. Es ist ja zumindest schon mal tröstlich, dass derart banale grammatische Stolpersteine auch von den Duden-Experten der besonderen Erörterung für wert erachtet werden.

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Übrigens sollte sich kein Mensch hinsichtlich sprachlicher, stilistischer oder grammatischer Zweifel grämen oder gar schämen. Es gibt so viele, dass mein Duden-Spezialband nur ganz knapp die 800-Seiten-Marke unterschreitet.

Werkferien vs. Werksferien: Es geht beides

Und wie tröstlich: Otto-Normal-Sprechers Standardantwort („Geht beides“) trifft in diesem Fall zu. Darüber bin ich so froh, dass ich die entsprechende Passage gerne komplett zitiere. „Zusammensetzungen mit Werk-, wenn dies die Bedeutung Betrieb, Fabrik hat, sind mit oder ohne Fugen-s gebräuchlich: Werkangehöriger oder Werksangehöriger, Werkanlage oder Werksanlage, Werkbücherei oder Werksbücherei...“ und so weiter und so fort.

Ein Ende mit der Beliebigkeit hat es allerdings, wenn bei „Werk der Verbalstamm von werken vorliegt“. Dann darf kein Fugen-s stehen. Beispiel: Werkbank (Bank zum Werken) muss es heißen und nicht Werksbank. Logisch, das leuchtet ein. Aber was ist, wenn wir von der VW-Bank sprechen? Könnte das dann nicht doch auch die Werksbank im Sinne der Firmenbank sein?

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Nun, genug der Spitzfindigkeiten. Schließlich müssen sich alle VW-Beschäftigten nach dem aktuellen Urteil zum Thema Gendern bei Audi darauf einstellen, dass sie Sprachvorgaben ihres Arbeitgebers zu schlucken haben. Der Audi-Mitarbeiter wollte sich gerichtlich davor schützen lassen, die Gendervorgaben anwenden zu müssen. Duden Nummer 9 von 1972 konnte dazu naturgemäß noch keine klaren Aussagen treffen. Dafür aber zur Einwohnerbezeichnung Wolfsburger. Die werde immer groß geschrieben, „auch wenn sie wie ein flexionsloses Adjektiv vor einem Substantiv steht“. Beispiel: „Wolfsburger Stadtväter“. Stadtmütter kannte man damals noch nicht.