Wolfsburg. Die Wohngeldreform hat in Wolfsburg die Zahl der Anträge hochschnellen lassen. Auch die Auszahlungssummen steigen rapide.

Seit dem 1. Januar haben mehr Menschen in Deutschland Anspruch auf Wohngeld. Außerdem wurden die Zuschüsse erhöht. Das macht sich auch in Wolfsburg bemerkbar.

Wie der Geschäftsbereich Soziales jetzt in einer Ausschusssitzung berichtete, wurden im ersten Halbjahr 2023 fast 80 Prozent mehr Anträge auf Wohngeld gestellt als in der ersten Hälfte des Jahres 2022: Die Zahl der Anträge schnellte von rund 950 auf etwa 1700. Vier von fünf Anträgen werden bewilligt.

1700 Wolfsburger beantragen im ersten Halbjahr Wohngeld

Auch die Höhe der Auszahlungen ist gestiegen. Erhielten Wohngeld-Empfänger in Wolfsburg im Jahr 2022 im Durchschnitt 255 Euro pro Monat, sind es heute 403 Euro. Insgesamt zahlt die Kommune aktuell monatlich mehr als 500.000 Euro aus. Ein Anstieg um 140 Prozent gegenüber 2022, als sich die monatliche Auszahlung im Durchschnitt auf rund 200.000 Euro belief.

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Die Stadt Wolfsburg hat dennoch keine höheren Ausgaben für das Wohngeld: Der Bund und das Land Niedersachsen erstatten den Gemeinden die Wohngeldkosten. Allerdings musste das Personal für die Bearbeitung beinahe verdoppelt werden, um der Anträge Herr zu werden. Gelungen ist dies durch drei Versetzungen. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für einen Wohngeldantrag liegt aktuell nach Angaben der Verwaltung bei sieben Werktagen – wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

Vier von fünf Wohngeldanträgen werden bewilligt

Am Anfang des Jahres bezogen in Wolfsburg rund 1100 Haushalte mit knapp 2400 Personen Wohngeld. Im Rathaus geht man davon aus, dass am Jahresende rund 1700 Haushalte die Leistung bekommen.

Von der Wohngeldreform des Bundes sollten vor allem Geringverdiener, Alleinerziehende sowie Rentnerinnen und Rentner profitieren, deren Einkommen nur leicht über der Grundsicherung liegen. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Miete oder der Belastung für selbst genutztes Wohneigentum und nach dem Gesamteinkommen eines Haushaltes.