Braunschweig. Das Brennmaterial darf die Menge von 150 Kubikmetern nicht überschreiten. Zudem darf nur Baum- und Strauchschnitt und kein Abfall verbrannt werden.

Zu Ostern ist es auch in Braunschweig Tradition, Brauchtumsfeuer abzubrennen. Über Grundregeln informiert die Stadt. So darf nicht in jedem Garten ein Osterfeuer angezündet werden, da der öffentliche Charakter ein wesentlicher Bestandteil des Brauchtums ist. Diese Voraussetzung ist etwa bei einem Kleingarten- oder einem Sportverein gegeben, zu dem auch Vereinsfremde Zugang haben.

Dringend zu beachten ist,dass Osterfeuer nicht für die Abfallbeseitigung missbraucht werden dürfen. Verbrannt werden darf nur der jährlich anfallende Baum- und Strauchschnitt. Das Feuer darf auf keinen Fall zur Beseitigung von Abfällen, wie zum Beispiel Haus- und Sperrmüll, Plastikabfällen und ähnliche Materialien, genutzt werden.

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Mit dem Aufschichten des Brennmaterials sollte erst kurz vor Ostern begonnen werden, da das Lagern des Brennmaterials über einen längeren Zeitraum erfahrungsgemäß auch zum Ablagern von Abfällen geführt hat, rät die Stadt. Die Abteilung Umweltschutz führt aus diesem Grunde Kontrollen der zum Abbrennen vorgesehenen Baum- und Strauchschnitte durch. Sollten dabei doch Abfälle gefunden werden, so müssen diese umgehend entfernt werden. Die Menge des Brennmaterials darf aus Sicherheitsgründen 150 Kubikmeter nicht überschreiten.

Große Reisighaufen sind ein idealer Lebensraum für Kleintiere. Käfer, Wildbienen, Kröten, Kleinvögel, Igel und Wiesel sind nur einige Arten, die hier ein vermeintlich sicheres Versteck finden. Zwischen der Feuerstelle und dem nächsten Wohngebäude aus nicht brennbaren Materialien muss ein Mindestabstand von 50 Metern, in allen anderen Fällen von 100 Metern eingehalten werden. Beim Anzünden dürfen keinesfalls flüssige Brennstoffe, wie Benzin oder Öl verwendet werden, da diese Stoffe bei unsachgemäßer Handhabung nicht nur gefährlich sind, sondern auch zu einer Verschmutzung von Boden und Grundwasser führen können.

Auch ist unbedingt die Windrichtung zu beachten: Das Feuer darf nur so abgebrannt werden, dass Menschen oder benachbarte Grundstücke nicht durch Rauch oder Funkenflug gefährdet oder belästigt werden. Dass das Feuer stets beaufsichtigt wird und einfache Löschmittel, wie etwa Sand, Schaufeln, Decken oder Gartenschlauch, für alle Fälle in der Nähe sind, sollte selbstverständlich sein.

Um einen Überblick über Zeitpunkt, Lage und Ausmaß des beabsichtigten Feuers zu erhalten, sind Osterfeuer unter Nennung eines Verantwortlichen bei der Abteilung Umweltschutz, Richard-Wagner-Str. 1, 38106 Braunschweig; E-Mail umweltschutz@braunschweig.de zu melden. Meldungen sind bis zum Freitag, 27. März, möglich.