Braunschweig. Die Kita-Leiterin muss sich wegen gewerbsmäßiger Untreue und gewerbsmäßigen Betrugs vor dem Landgericht Braunschweig verantworten.

Im Untreue-Prozess gegen eine frühere Kita-Leiterin aus Seesen mit einem Schaden von mehr als 350.000 Euro wird für Mittwoch das Urteil erwartet. Die geständige 57-Jährige muss sich wegen gewerbsmäßiger Untreue in 527 Fällen und gewerbsmäßigen Betrugs in zehn Fällen vor dem Landgericht Braunschweig verantworten.

Frau hatte Zugriff auf Konten der Einrichtung

Als Leiterin der Kindertagesstätte des Deutschen Roten Kreuzes durfte die Frau laut Anklage auf die Konten der Einrichtung zugreifen - online und per EC-Karte. Spätestens seit 2013 habe sie dies für private Zwecke missbraucht - und sich zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts und ihrer Familie eine Einnahmequelle verschaffen wollen. Zur Verschleierung soll sie auch Rechnungen fingiert haben.

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