Jerxheim. Der 35-jährige Fahrer fuhr am Mittwochabend offensichtlich betrunken durch Jerxheim. Bis zwei Zeugen ihn an der Weiterfahrt hinderten.

Zwei Zeugen haben am Mittwochabend auf der Helmstedter Straße in Jerxheim beobachtet, wie ein offensichtlich betrunkener Mann seinen Pkw fährt. Laut einer Pressemitteilung der Polizei sprachen die beiden den 35-Jährigen an und nahmen ihm seinen Autoschlüssel weg, um ihn an der Weiterfahrt zu hindern. Daraufhin kam es zu Streitigkeiten.

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Die herbeigerufene Polizei konnte den Streit schlichten und führte einen Alkoholtest bei dem Fahrer durch. Dieser ergab einen Wert von 2,49 Promille. Die Beamten ordneten eine Blutprobe an, beschlagnahmten den Führerschein und leiteten Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein.

Welche Konsequenzen haben Fahrten ab 1,1 Promille?

Fahrten mit einem Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille sind grundsätzlich strafbar. Egal ob es zum Unfall kommt oder nicht, müssen Fahrerinnen und Fahrer mit drei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg, einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und einem Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten bis 5 Jahren rechnen. In schweren Fällen ist ein lebenslänglicher Führerscheinentzug möglich.
 
Zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) müssen Personen, die mit mindestens 1,6 Promille unterwegs sind oder bei denen der Verdacht naheliegt, dass sie in Zukunft wieder alkoholisiert am Steuer sitzen werden. Das ist etwa der Fall, wenn sie trotz des erhöhten Alkoholgehalts relativ nüchtern wirken – dies deutet auf eine Gewöhnung und somit regelmäßigen Konsum hin. Wer mehrfach mit mehr als 0,5 Promille am Steuer erwischt wird, muss sich ebenfalls einem Gutachten unterziehen.
 
Letztlich entscheidet eine angeordnete Blutalkoholkontrolle, welche Bußen gelten. Ein Atemalkoholtest gilt lediglich als Indikator der Schwere.

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog, Stand: 1. September 2023

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