„Die Gewerkschaft hat mit ihrer Klagebereitschaft ein großes Druckmittel in der Hand.“

Die Stadt Braunschweig plant für das laufende Jahr vier verkaufsoffene Sonntage – laut Gesetz wären sogar zwei weitere erlaubt, wenn sie in einem anderen Ortsteil stattfänden. Trotzdem klagt die Gewerkschaft Verdi gegen die Pläne der Löwenstadt. Die Arbeitnehmervertreter sorgen damit möglicherweise für mehr Klarheit darüber, welcher Anlass denn nun Sonntagsöffnungen in welchem Umfang rechtfertigt. Zugleich haben sie mit ihrer Klagebereitschaft ein großes Druckmittel in der Hand.

Schon immerhin zwei Kommunen in unserer Region schrauben ihre Sonntagsöffnungen mehr oder weniger freiwillig von vier auf drei zurück – der Verdi-Schreck geht ganz offensichtlich um. Denn die Einzelhändler, die mit den verkaufsoffenen Sonntagen Kunden in die Innenstädte und ihre Geschäfte locken wollen, haben sicherlich für Prozesskosten wenig Geld über. Also beugt man sich dem Druck der Gewerkschaft.

Die tut natürlich auch nur ihren Job – sie vertritt die Interessen der Arbeitnehmer, die am Sonntag arbeiten müssen. Nur, muss das wirklich auf Biegen und Brechen sein? Müssen es drei Sonntage sein, wenn das Gesetz doch ausdrücklich vier plus zwei erlaubt?

Natürlich sollte dafür ein triftiger Grund vorliegen, ob das in Braunschweig bei der „Winterkunstzeit“ der Fall ist, ist tatsächlich fraglich. Doch alle Seiten – Gewerkschaft, Handel und Kommunen – täten gut daran, im Gespräch und nicht im Gericht eine Verständigung darüber zu finden, wie viele Öffnungen für eine Kommune und in welchen Gebieten angemessen sind. Eine gute Richtschnur ist dafür die Rechtsprechung. Und wenn Verdi in Braunschweig auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2015 verweist, das „prägende“ Anlässe fordert, muss die Gewerkschaft auch selbst auf das niedersächsische Ladenöffnungsgesetz schauen, das eben mehr als drei Öffnungen erlaubt. Das wäre nur fair.